Studiengang Evangelische Theologie mit Abschluss Kirchliches Examen / Magister Theologiae
Dieser Studiengang bereitet in erster Linie auf das Pfarramt in einer evangelischen Kirche oder auf eine Laufbahn in der Wissenschaft vor. Regelstudienzeit: 10 Semester (zuzgl. Sprachen), Einschreibung im Winter- und im Sommersemester möglich.
Die meisten Studierenden der Evangelisch-Theologischen Fakultät sind
in diesem Studiengang eingeschrieben. Er endet für den Abschluss
"Kirchliches Examen" mit einem Theologischen Examen durch die
Landeskirche, zu der Sie gehören (in der Regel abhängig vom Ort, an dem
das Abitur erworben wurde) und in der Sie auch die zweite Phase der
Ausbildung zur Pfarrerin / zum Pfarrer absolvieren werden, das sog.
Vikariat. Sofern Sie während dem Ablegen des Kirchlichen Examens an der Universität Bonn für diesen Studiengang eingeschrieben sind, verleiht Ihnen die Evang.-Theol. Fakultät auf Antrag bei Vorlage der Zeugnisse über das bestandene Kirchl. Examen zusätzlich den akademischen Grad "Magister Theologiae"/"Magistra Theologiae".
Voraussetzung für das Ablegen des Kirchlichen Examens ist
die vorherige Eintragung in die Liste der Theologiestudierenden bei der
jeweiligen Landeskirche (auch schon zu Studienbeginn sinnvoll, weil Sie
dann regelmäßig Informationen erhalten).
Alternativ können Sie sich in diesen Studiengang mit dem Abschluss "Magister Theologiae" einschreiben; in diesem Fall wird das Abschluss-Examen nicht bei einer Landeskirche, sondern an der Evangelisch-Theologischen Fakultät abgelegt.
Die Regelstudienzeit beträgt in diesem Studiengang für beide Abschlüsse jeweils 10 Semester.
Erforderliche Sprachkenntnisse: Vor der Zwischenprüfung bzw. vor dem Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen des Grundstudiums müssen Sie die Sprachzertifikate Latinum, Graecum und Hebraicum nachweisen. Da die meisten Studierenden zwei oder alle drei alten Sprachen noch während dem Studium erlernen müssen, bietet die Evang.-Theol. Fakultät dafür eigene, besonders schnell voranschreitende Intensiv-Sprachkurse an. Sofern Sie zwei oder drei Sprachen studienbegleitend erlernen müssen, sollten Sie dafür zwei Semester zusätzlich einplanen; bis zu zwei für den Spracherwerb zusätzlich benötigte Semester werden Ihnen in diesem Fall nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, wodurch sich z.B. die Förderungshöchstdauer für Stipendien und BaföG entsprechend verlängert.
Weitere Details finden Sie auf den Seiten des Studienscout Academicus, in den Prüfungsordnungen und im Modulhandbuch für diesen Studiengang.
Im
Hauptstudium (nach der Zwischenprüfung) und der Integrationsphase zur
Vorbereitung auf das Examen müssen Sie sich beim Abschluss "Kirchliches
Examen" zusätzlich daran orientieren, was die Prüfungsordnung Ihrer
Landeskirche an Studienleistungen als Voraussetzung zur Zulassung für
die Kirchliche Aufnahmeprüfung/das erste theologische Examen
vorschreibt.
Stoffplan und Prüfungsordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) finden Sie auf deren Internetseiten für Studierende.